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Schulungen
Mitarbeitermotivation leicht
gemacht.
Wie gelingt es, Schulungen
effizient zu gestalten?
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Ziele für die Schulung
definieren
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Schulungsinhalte
festlegen und Aufbau
planen
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Zeitplan erstellen
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Informationen
zusammenstellen
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Teilnehmende im Ablauf
einbeziehen
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Schulungsort aussuchen
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Materialien vorbereiten
Wir helfen Ihnen bei der
Wissensvermittlung für
kleine Gruppen in Ihrem
Unternehmen.
Neue Kenntnisse, neue
Fähigkeiten werden durch
erfahrene Kolleginnen und
Kollegen oder durch externe
Mitarbeiter vermittelt.
Präsenzveranstaltung
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Die Abnahme der Vermögensauskunft
§ 5a VwVG NRW i.V.m. § 284 AO
durch die Kreis-/Stadt-/Gemeindekasse
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Interkommunale Zusammenarbeit
Das Verwaltungsvollstreckungsrecht des Landes Nordrhein-Westfalen räumt den
kommunalen Vollstreckungsbehörden das Recht ein, die Vermögensauskunft (VAK)
selbst abzunehmen. Dennoch scheuen sich viele Kommunen, ihr Recht in der Praxis
anzuwenden. Die Vermögens-auskunft stellt eine selbständige
Vollstreckungsmaßnahme dar, die schon zu Beginn des Vollstreckungsverfahrens
erfolgen kann und unabhängig von einem erfolglosen Vollstreckungs-versuch ist.
Im Seminar werden nicht nur zahlreiche praktische Tipps und die rechtlichen
Grundlagen für die Abnahme der VAK vermittelt, sondern insbesondere eine
vorhandene ausführliche Dokumentation von A(bnahme) bis Z(ustellung) besprochen,
die es den Mitarbeitern kommunaler Vollstreckungs-behörden ermöglicht, das
Verfahren selbst in die Hand zu nehmen. Die Kommune wird somit frühzeitig in die
Lage versetzt, vollstreckbares Vermögen des Schuldners effizient zu ermitteln.
Ein Druckmittel, das nicht zu unterschätzen ist.
Schwerpunkte
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Rechtsgrundlagen
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Voraussetzungen (Technische Voraussetzungen: Zugänge ZVG und beBPo, Online-
Formulare, Berechtigungen) mit Ansprechpartner
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Welche Formulare werden benötigt (Formulare auf USB-Speicherstick u. CD-ROM)
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Praktische Übungen (Vermögensauskunft richtig ausfüllen, Upload an ZVG usw.)
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Auswertung und Besprechung
Vorteile der Abnahme durch die Kommune erkennen
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Besonderheiten bei der Abnahme, Möglichkeiten der Forderungssicherung
ausschöpfen
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Interkommunale Zusammenarbeit stärken
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Erfahrungsaustausch
Seminarteilnehmende
Innen- und Aussendienst Kasse, Vollstreckung (Vollziehungsbeamte)
Maximale Teilnehmerzahl: 25
Datum und Seminarort
Wann:
29.04.2025 von 09:00 bis 17:00 Uhr (voraussichtliches Ende)
Wo:
Clostermanns Hof, Heerstr. 2a, 53859 Niederkassel
Referent
Herr Ralf Bollermann hat über 43 Jahre Erfahrung in der Zwangsvollstreckung
(Ausbildung zum Rechtsanwaltsgehilfen, Sachbearbeiter in Rechtsabteilungen großer
Werksfinanzierungsbanken Renault Bank und Ford Bank sowie 18 Jahre als
Vollziehungsbeamter bei der Stadt Niederkassel) und war als freiberuflicher Referent
bei der Rheinischen Studienakademie in Köln tätig.
Teilnahmebestätigung / Preise / Stornierung
Bitte melden Sie Ihre Teilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung/Ihr Verband erhält mit
der Teilnahmebestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr von 180,00
zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer schließt Arbeitsunterlagen (inkl. USB Speicherstick
und CD-ROM mit Unterlagen, Formulare), Begrüßungskaffee inkl. herzhafter Snack
(Kaffeespezialitäten vom Kaffeevollautomaten, Tee, Obst und 2 1/Z belegte Brötchen)
Mittagessen und Erfrischungsgetränke sowie eine Kaffeepause nachmittags ein.
Eine Stornierung ist bis zum 01.04.2025 kostenfrei.
Bei Stornierung bis zum 07.04.2025 sind 50% der Gebühr zu erstatten.
Bei Stornierung nach dem 26.04.2024 sind 90 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne
Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig.
Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 15.03.2025.
Seminarbeschreibung/Anmeldung (Word Dokument)
Seminarbeschreibung/Anmeldung (PDF Dokument)