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Schulungen Mitarbeitermotivation leicht gemacht. Wie gelingt es, Schulungen effizient zu gestalten? Ziele für die Schulung definieren Schulungsinhalte festlegen und Aufbau planen Zeitplan erstellen Informationen zusammenstellen Teilnehmende im Ablauf einbeziehen Schulungsort aussuchen Materialien vorbereiten Wir helfen Ihnen bei der Wissensvermittlung für kleine Gruppen in Ihrem Unternehmen. Neue Kenntnisse, neue Fähigkeiten werden durch erfahrene Kolleginnen und Kollegen oder durch externe Mitarbeiter vermittelt.
Präsenzveranstaltung
Die Abnahme der Vermögensauskunft § 5a VwVG NRW i.V.m. § 284 AO durch die Kreis-/Stadt-/Gemeindekasse Interkommunale Zusammenarbeit Das Verwaltungsvollstreckungsrecht des Landes Nordrhein-Westfalen räumt den kommunalen Vollstreckungsbehörden das Recht ein, die Vermögensauskunft (VAK) selbst abzunehmen. Dennoch scheuen sich viele Kommunen, ihr Recht in der Praxis anzuwenden. Die Vermögens-auskunft stellt eine selbständige Vollstreckungsmaßnahme dar, die schon zu Beginn des Vollstreckungsverfahrens erfolgen kann und unabhängig von einem erfolglosen Vollstreckungs-versuch ist. Im Seminar werden nicht nur zahlreiche praktische Tipps und die rechtlichen Grundlagen für die Abnahme der VAK vermittelt, sondern insbesondere eine vorhandene ausführliche Dokumentation von A(bnahme) bis Z(ustellung) besprochen, die es den Mitarbeitern kommunaler Vollstreckungs-behörden ermöglicht, das Verfahren selbst in die Hand zu nehmen. Die Kommune wird somit frühzeitig in die Lage versetzt, vollstreckbares Vermögen des Schuldners effizient zu ermitteln. Ein Druckmittel, das nicht zu unterschätzen ist. Schwerpunkte Rechtsgrundlagen Voraussetzungen (Technische Voraussetzungen: Zugänge ZVG und beBPo, Online- Formulare, Berechtigungen) mit Ansprechpartner Welche Formulare werden benötigt (Formulare auf USB-Speicherstick u. CD-ROM) Praktische Übungen (Vermögensauskunft richtig ausfüllen, Upload an ZVG usw.) Auswertung und Besprechung Vorteile der Abnahme durch die Kommune erkennen Besonderheiten bei der Abnahme, Möglichkeiten der Forderungssicherung ausschöpfen Interkommunale Zusammenarbeit stärken Erfahrungsaustausch Seminarteilnehmende Innen- und Aussendienst Kasse, Vollstreckung (Vollziehungsbeamte) Maximale Teilnehmerzahl: 25 Datum und Seminarort Wann: 29.04.2025 von 09:00 bis 17:00 Uhr (voraussichtliches Ende) Wo: Clostermanns Hof, Heerstr. 2a, 53859 Niederkassel Referent Herr Ralf Bollermann hat über 43 Jahre Erfahrung in der Zwangsvollstreckung (Ausbildung zum Rechtsanwaltsgehilfen, Sachbearbeiter in Rechtsabteilungen großer Werksfinanzierungsbanken Renault Bank und Ford Bank sowie 18 Jahre als Vollziehungsbeamter bei der Stadt Niederkassel) und war als freiberuflicher Referent bei der Rheinischen Studienakademie in Köln tätig. Teilnahmebestätigung / Preise / Stornierung Bitte melden Sie Ihre Teilnahme schriftlich an. Ihre Verwaltung/Ihr Verband erhält mit der Teilnahmebestätigung die Rechnung zugeschickt. Die Teilnahmegebühr von 180,00 zzgl. 19 % MwSt. pro Teilnehmer schließt Arbeitsunterlagen (inkl. USB Speicherstick und CD-ROM mit Unterlagen, Formulare), Begrüßungskaffee inkl. herzhafter Snack (Kaffeespezialitäten vom Kaffeevollautomaten, Tee, Obst und 2 1/Z belegte Brötchen) Mittagessen und Erfrischungsgetränke sowie eine Kaffeepause nachmittags ein. Eine Stornierung ist bis zum 01.04.2025 kostenfrei. Bei Stornierung bis zum 07.04.2025 sind 50% der Gebühr zu erstatten. Bei Stornierung nach dem 26.04.2024 sind 90 % der Gebühr, bei Nichtteilnahme ohne Abmeldung sowie Absage am Seminartag ist die volle Seminargebühr fällig. Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr bis zum 15.03.2025. Seminarbeschreibung/Anmeldung (Word Dokument) Seminarbeschreibung/Anmeldung (PDF Dokument)
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